Voraussetzungen
- Details
- Veröffentlicht am 09. Juli 2012
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Geräteverleih | |
Die im vorliegenden Verzeichnis angeführten Geräte können von allen Behörden im Landkreis Diepholz, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Vereinen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen kostenlos für Vorführzwecke angefordert werden. Die pflegliche Behandlung der Geräte muss gesichert sein.
Es erfolgt keine Ausleihe an Privatpersonen sowie kommerzielle Einrichtungen.
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Haftung | |
Der Entleiher ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die entliehenen Geräte oder Medien bis zum angegebenen Rückgabetermin vollständig und geordnet im Medienzentren eintreffen. Eventuelle Beschädigungen und Mängel müssen angegeben werden.
Der Landkreis Diepholz übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich als Folge ausgeliehener - vom Landkreis nicht erkannter - schadhafter Geräte oder Medien ergeben.
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